Widerrufsbelehrung und Stornobedingungen für Dienstleistungen im Bereich Fotografie und Filmproduktion

Für die von Ihnen gebuchte Dienstleistung als Fotograf oder Filmemacher, die an einem spezifischen, verbindlich vereinbarten Termin erbracht werden soll, entfällt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB.

Diese Dienstleistung ist an das vereinbarte Datum und die individuellen Anforderungen gebunden und kann daher nur zu diesem Zeitpunkt erbracht werden.

Vertragsstornierung und Ausfallgebühren

Sollten Sie die gebuchte Dienstleistung stornieren müssen, gelten die folgenden Stornobedingungen und Ausfallgebühren:

Stornierung bis 1 Monate vor dem vereinbarten Termin: 25 % des vereinbarten Honorars werden als Ausfallgebühr fällig.

Stornierung zwischen 4 und 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Honorars werden als Ausfallgebühr fällig.

Stornierung weniger als 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 100 % des vereinbarten Honorars werden als Ausfallgebühr fällig.

Hinweis zu den Ausfallgebühren

Die Ausfallgebühren fallen an, da der Termin speziell für Sie reserviert und die Dienstleistung individuell für Ihre Anforderungen geplant wurde. Damit sichern wir den wirtschaftlichen Ausgleich für die Aufwände und die Organisation, die mit der Terminbindung und der Planung der fotografischen bzw. filmischen Dienstleistung verbunden sind.